Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fotografiedienstleistungen der
Saar-Foto.com by Jan Schneider
(Einzelunternehmen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Saar-Foto.com by Jan Schneider (nachfolgend „Fotograf") und seinen Kunden über fotografische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Ergänzend zu diesen AGB können für einzelne Leistungen gesonderte Vereinbarungen, Model-Release-Verträge oder TFP-Verträge abgeschlossen werden. Soweit deren Regelungen von diesen AGB abweichen, gehen die individuellen Vereinbarungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung fotografischer Dienstleistungen einschließlich der Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung von Fotografien.
(2) Zum Leistungsangebot gehören die auf der Internetseite angebotene Leistungen.
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der individuellen Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Internetseite oder innerhalb des Online-Buchungssystems stellt kein verbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar.
(2) Mit Absenden einer Buchungsanfrage gibt der Kunde lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Fotograf die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt.
(4) Der Fotograf ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise.
(2) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises, mindestens jedoch 100,00 Euro, fällig.
(3) Weitere 50 % des Gesamtpreises sind spätestens zu Beginn des Shootings zu zahlen.
(4) Der verbleibende Restbetrag ist vor Freischaltung der Onlinegalerie bzw. vor Übergabe der fertigen Bilddateien fällig.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Fotografien beim Fotografen.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug. Der Fotograf ist berechtigt, Verzugszinsen sowie erforderliche Mahnkosten geltend zu machen.
(7) Begleicht der Kunde den vollständigen vereinbarten Gesamtpreis innerhalb der in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Frist vor Durchführung des Shootings in einer Summe, gewährt der Fotograf einen Nachlass in Höhe von 5 % auf den Gesamtpreis. Der Nachlass wird ausschließlich bei vollständiger und fristgerechter Vorauszahlung gewährt. Bereits geleistete Anzahlungen werden hierbei angerechnet.
§ 5 Terminvereinbarung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Fotografen unverzüglich über Umstände zu informieren, die Einfluss auf die Durchführung des Shootings haben können.
§ 6 Umbuchungen
(1) Eine Umbuchung eines bestätigten Termins ist grundsätzlich möglich, sofern der Fotograf einem Ersatztermin zustimmt.
(2) Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(4) Ist aufgrund einer Umbuchung ein höherer organisatorischer oder wirtschaftlicher Aufwand erforderlich, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
§ 7 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.
(2) In diesem Fall fallen folgende pauschalierte Ausfallhonorare an:
- bis drei Monate vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- weniger als drei Monate bis 14 Tage vor dem Termin: 50 %,
- weniger als 14 Tage vor dem Termin sowie bei Absage am Shootingtag: 100 %.
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Verspätung und Nichterscheinen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen.
(2) Verspätet sich der Kunde, verkürzt sich die verfügbare Shootingzeit entsprechend. Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit des Fotografen und gegen gesonderte Vergütung.
(3) Erscheint der Kunde mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht und erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Mitteilung oder ist eine Kontaktaufnahme durch den Fotografen erfolglos, gilt der Termin als nicht wahrgenommen (No-Show).
(4) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Nachholung des Shootings. Eine erneute Terminvereinbarung gilt als neue Buchung.
(5) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, zum vereinbarten Termin in einem zum Shooting geeigneten Zustand zu erscheinen und notwendige Kleidung, Accessoires oder sonstige persönliche Gegenstände selbst mitzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Fotograf übernimmt keine Gewähr dafür, dass mitgebrachte Kleidung oder Gegenstände für das geplante Shooting geeignet sind.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann das Shooting deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Fotografen bestehen.
§ 10 Begleitpersonen
(1) Pro Model ist grundsätzlich eine Begleitperson zugelassen.
(2) Die Begleitperson hat den Anweisungen des Fotografen Folge zu leisten und darf den Ablauf des Shootings nicht beeinträchtigen.
(3) Verhält sich die Begleitperson störend oder beeinträchtigt den Ablauf des Shootings, kann der Fotograf verlangen, dass sie die Shootinglocation unverzüglich verlässt.
§ 11 Minderjährige
(1) Shootings mit minderjährigen Personen setzen grundsätzlich die vorherige Einwilligung aller sorgeberechtigten Personen voraus.
(2) Der Fotograf ist berechtigt, geeignete Nachweise über das Sorgerecht oder entsprechende Einverständniserklärungen zu verlangen.
(3) Akt-, Erotik-, Boudoir-, Fetisch-, Latex- und BDSM-Shootings werden ausschließlich mit volljährigen Personen durchgeführt. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ersetzt die Volljährigkeit nicht.
§ 12 Outdoor-Shootings
(1) Outdoor-Shootings finden grundsätzlich bei geeigneten Wetterbedingungen statt.
(2) Liegt für den Shootingort eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor oder bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken, entscheidet der Fotograf allein über eine Absage oder Verschiebung des Termins.
(3) In allen übrigen Fällen stimmen sich Fotograf und Kunde über die Durchführung des Shootings gemeinsam ab.
(4) Im Falle einer wetterbedingten Verschiebung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.
§ 13 Tiershootings
(1) Tiere dürfen ausschließlich bei ausdrücklich als Tiershooting vereinbarten Terminen mitgebracht werden.
(2) Der Halter trägt während des gesamten Shootings die Verantwortung für das Tier.
(3) Der Fotograf ist berechtigt, ein Shooting abzubrechen oder abzulehnen, wenn vom Tier eine Gefahr für Personen, andere Tiere oder die Ausrüstung ausgeht.
§ 14 Lost-Place-Shootings
(1) Lost-Place-Shootings werden ausschließlich an Orten durchgeführt, deren Betreten rechtlich zulässig ist.
(2) Erforderliche Genehmigungen oder Einwilligungen des Eigentümers sind vor Beginn des Shootings nachzuweisen.
(3) Der Fotograf ist berechtigt, die Durchführung eines Shootings abzulehnen oder abzubrechen, wenn Zweifel an der Sicherheit der Location oder der Rechtmäßigkeit des Betretens bestehen.
§ 15 Boudoir-, Akt-, Latex-, Fetisch- und BDSM-Shootings
(1) Diese Shootingarten erfolgen ausschließlich mit volljährigen Personen.
(2) Vor Beginn des Shootings ist eine gesonderte schriftliche Einwilligung zu unterzeichnen.
(3) Sämtliche Handlungen und Posen erfolgen ausschließlich freiwillig. Wünsche oder Grenzen des Kunden sind jederzeit zu respektieren.
(4) Der Kunde kann einzelne Motive oder Posen jederzeit ablehnen oder das Shooting insoweit unterbrechen.
(5) Der Fotograf behält sich vor, Motive oder Ideen abzulehnen, wenn diese gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Sicherheitsvorschriften verstoßen.
(6) Vom Fotografen bereitgestelltes BDSM-Equipment, insbesondere Seile, ist ausschließlich entsprechend den Anweisungen des Fotografen zu verwenden.
(7) Während dieser Shootings dürfen sich ausschließlich Personen am Aufnahmeort aufhalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person aktiv am Shooting teilnimmt oder lediglich als Begleitperson, Assistenz oder Zuschauer anwesend ist.
(8) Der Fotograf ist berechtigt, die Durchführung des Shootings abzulehnen oder abzubrechen, wenn gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen verstoßen wird.
§ 16 Hausrecht und Abbruch des Shootings
(1) Während des gesamten Shootings übt der Fotograf das Hausrecht aus, soweit ihm dieses zusteht oder vom jeweiligen Eigentümer übertragen wurde.
(2) Der Fotograf ist berechtigt, das Shooting mit sofortiger Wirkung abzubrechen, wenn der Kunde oder eine Begleitperson
- gegen geltendes Recht verstößt,
- Personen beleidigt, bedroht oder diskriminiert,
- den Ablauf erheblich stört,
- Sicherheitsanweisungen missachtet oder
- sich in einer Weise verhält, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich macht.
(3) Im Falle eines berechtigten Abbruchs besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütungen oder auf einen Ersatztermin.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 17 Bildauswahl
(1) Die Auswahl der dem Kunden zur Verfügung gestellten Fotografien erfolgt nach dem künstlerischen Ermessen des Fotografen.
(2) Vor der Bereitstellung der Auswahlgalerie werden technisch oder qualitativ ungeeignete Aufnahmen (z. B. unscharfe Bilder, Fehlbelichtungen, Testaufnahmen oder Aufnahmen mit geschlossenen Augen) aussortiert.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Shootings entstandenen Aufnahmen besteht nicht.
(4) Die endgültige Auswahl der vom Kunden zu erwerbenden oder im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Bilder erfolgt über die bereitgestellte Onlinegalerie, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 18 Bildbearbeitung
(1) Sämtliche Fotografien werden durch den Fotografen in seinem persönlichen Bildstil bearbeitet.
(2) Eine Basisretusche ist Bestandteil aller kostenpflichtigen Shootings, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Bei TFP-Shootings besteht kein Anspruch auf eine Basisretusche, sofern im TFP-Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Aufwändige Beauty-Retuschen, Composings oder sonstige weitergehende Bildbearbeitungen sind nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung geschuldet.
(5) Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Bildstils oder der Bildbearbeitung sind ausgeschlossen, sofern die Bearbeitung dem vereinbarten Stil entspricht.
§ 19 Lieferung der Fotografien
(1) Die Bereitstellung der fertigen Fotografien erfolgt grundsätzlich über eine passwortgeschützte Onlinegalerie.
(2) Die Freischaltung der Onlinegalerie erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Die Onlinegalerie steht dem Kunden mindestens drei Monate ab Freischaltung zur Verfügung.
(4) Eine längere Bereitstellung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch.
(5) Die Lieferung auf USB-Stick, CD, DVD oder vergleichbaren Datenträgern ist gegen gesonderte Vergütung möglich.
§ 20 Archivierung
(1) Der Fotograf übernimmt keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung der während des Shootings entstandenen Bilddateien.
(2) Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist der Onlinegalerie besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung der Bilddateien.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Fotografien eigenverantwortlich zu sichern.
§ 21 RAW-Dateien
(1) RAW-Dateien sowie sonstige unbearbeitete Originaldateien verbleiben ausschließlich beim Fotografen.
(2) Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 22 Urheberrecht
(1) Sämtliche Urheberrechte an den entstandenen Fotografien verbleiben ausschließlich beim Fotografen.
(2) Mit der Bezahlung erhält der Kunde ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
(3) Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.
§ 23 Nutzungsrechte
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung.
(2) Die Nutzung umfasst insbesondere die private Speicherung, Vervielfältigung sowie die Veröffentlichung in privaten sozialen Netzwerken.
(3) Jede kommerzielle Nutzung, insbesondere für Werbung, Unternehmen, Vereine, Influencer-Marketing, Verkauf oder sonstige gewerbliche Zwecke, bedarf einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung.
(4) Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist unzulässig.
§ 24 Veränderung der Fotografien
(1) Die nachträgliche Bearbeitung der Fotografien durch den Kunden oder Dritte ist grundsätzlich unzulässig.
(2) Zulässig sind ausschließlich übliche Zuschnitte sowie Farbfilter oder Effekte, wie sie durch soziale Netzwerke oder Mobilgeräte standardmäßig angeboten werden, sofern dadurch der Gesamteindruck der Fotografie nicht wesentlich verändert wird.
(3) Insbesondere untersagt sind
- die Entfernung von Wasserzeichen,
- die Erstellung von Deepfakes,
- die Veränderung mittels Künstlicher Intelligenz,
- die Verwendung zum Training von KI-Modellen,
- die Erstellung neuer Bildwerke auf Grundlage der Fotografien,
- die Verfremdung in beleidigender, diskriminierender oder rufschädigender Weise.
§ 25 Eigenwerbung
(1) Eine Veröffentlichung der entstandenen Fotografien durch den Fotografen zu Werbe-, Portfolio- oder Referenzzwecken erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
(2) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Druckerzeugnisse oder vergleichbare Medien bleiben hiervon unberührt.
§ 26 Vertraulichkeit
(1) Der Fotograf verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Dies gilt insbesondere für Boudoir-, Akt-, Latex-, Fetisch- und BDSM-Shootings.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
(4) Der Kunde ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Fotografen namentlich bei einer Veröffentlichung zu benennen und/oder zu verlinken.
§ 27 Mängelrechte
(1) Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sollten dem Fotografen nach Möglichkeit unverzüglich nach Kenntnis mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Geringfügige Farb- oder Helligkeitsabweichungen, die insbesondere durch unterschiedliche Bildschirmdarstellungen oder Druckverfahren entstehen, stellen keinen Mangel dar.
§ 28 Haftung
(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 29 Höhere Gewalt
(1) Kann ein Shooting aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, insbesondere infolge von Naturereignissen, Unwetterwarnungen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Streiks, Verkehrsunfällen, Krankheit des Fotografen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen, haftet der Fotograf hierfür nicht.
(2) In diesen Fällen wird der Fotograf dem Kunden schnellstmöglich einen Ersatztermin anbieten.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Terminverschiebungen oder Terminabsagen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 30 Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die über die Internetseite des Fotografen abrufbar ist.
§ 31 Onlinegalerie und Datensicherung
(1) Mit der Bereitstellung der Onlinegalerie gilt die geschuldete Leistung hinsichtlich der Bereitstellung der Bilddateien als erbracht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien innerhalb der Bereitstellungsdauer herunterzuladen und selbst dauerhaft zu sichern.
(3) Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung der Bilddateien.
§ 32 Gutscheine
Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Verjährungshemmungsvorschriften, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 33 Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 34 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Fotografen Gerichtsstand.
(3) Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§ 35 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des Fotografen.